1. Statut – Der »Verein Bremer Theaterfreunde e.V.« in Bremen (nachfolgend »Verein«) errichtet hiermit den »Kurt-Hübner-Preis der Bremer Theaterfreunde e.V.« und stellt dafür dieses Statut aus. Der Preis und dieses Statut haben keine selbstständige Rechtsfähigkeit.
2. Preisträger – Durch den Preis – bestehend aus dem Kurt-Hübner-Preis und dem Nachwuchspreis der Theaterfreunde – sollen Theaterkünstler ausgezeichnet werden, die aufgrund ihrer Leistung und Persönlichkeit als besonders förderungswürdig erscheinen.
3. Jährliche Verleihung, Wert – Der Preis ist mit 5.000 Euro für den Kurt-Hübner-Preis und 5.000 Euro für den Nachwuchspreis dotiert und wird einmal jährlich verliehen.
4. Jury – Der Vorstand des Vereins beruft ein Preisrichterkollegium (Jury). Die Jury besteht aus 9 Mitgliedern. Der/die Vorsitzende des Vereins und der Generalintendant/die Generalintendantin der Theater der Freien Hansestadt Bremen GmbH sind geborene Mitglieder der Jury. Der Vorstand des Vereins entsendet drei weitere Vorstandsmitglieder in die Jury. Diese fünf Mitglieder der Jury kooptieren vier weitere Mitglieder für die Jury, deren Namen sie dem Verein mitteilen. Die entsandten und kooptierten Mitglieder der Jury werden für eine Periode von drei Jahren ab Beginn einer Theatersaison berufen. Wiederwahl ist zulässig.
5. Verleihungsrichtlinien – Mit den Preisen sollen jeweils die herausragende schauspielerische, tänzerische, gesangliche, bildnerische, choreographische, Dirigenten- oder Regieleistung gewürdigt werden. Die Würdigung kann sich auf eine Einzelleistung oder auf eine Gesamtleistung am Theater Bremen beziehen. Preisträger können nur Künstler sein, die bei den Theatern der Freien Hansestadt Bremen GmbH tätig sind. Mitgliedern der Jury kann ein Preis nicht verliehen werden. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Ihre Entscheidung ist zu begründen. Die Preisverleihung soll am Ende der Spielzeit stattfinden.
6. Geschäftsführung – Die Geschäftsführung für den Preis obliegt dem Generalintendanten/ der Generalintendantin der Theater der Freien Hansestadt Bremen GmbH.
7. Ehrenamt – Die Tätigkeit der Jury erfolgt ehrenamtlich. Kosten und Aufwendungen für die Teilnahme an dieser Tätigkeit können im Einzelfall auf Beschluss des Vereinsvorstandes erstattet werden.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung des Vereins Bremer Theaterfreunde e.V. am 13.11.1995.
Die Änderung des Preisnamens von »Förderpreis der Bremer Theaterfreunde e.V.« in »Kurt-Hübner-Preis der Bremer Theaterfreunde e.V.« erfolgte in der Vorstandssitzung des Vereins am 16.4.1997. Die Angleichung der ursprünglichen Preissumme von DM 10.000 auf EUR 5.000 erfolgte in der Vorstandssitzung des Vereins am 12.2.2002.
Die weiteren Änderungen:
Bei 2. Preisträger – …In der Regel sollten es Künstler sein, die noch nicht öffentlich ausgezeichnet worden sind.“ Dieser Satz ist gestrichen.
Bei 3. Jährliche Verleihung, Wert – Von „Der Preis beträgt 5.000 Euro“ in „Der Preis ist mit 5.000 €uro für den Kurt-Hübner-Preis und 2.000 €uro für den Nachwuchspreis der Theaterfreunde dotiert“ und wird……
Bei 4. Jury – Von „Der Vorsitzende des Vereins und der Generalintendant der Theater….“
In „Der/die Vorsitzende des Vereins und der Generalintendant/die Generalintendantin der Theater….“
5. Verleihungsrichtlinien – Von „Mit dem Preis soll jeweils….“ in „Mit den Preisen sollen jeweils…“…. „…einer Bremer Theatersaison“ gestrichen….. Von …..Gesamtleistung in der Saison beziehen.“ in „….Gesamtleistung am Theater Bremen.“. …. „Die Jury kann zu Beginn einer Theatersaison die Sparte bestimmen, in der in dieser Saison der Preis verliehen werden soll.“ Wird gestrichen.
6. Geschäftsführung – Von „…für den Preis obliegt dem Generalintendanten…“ in „…für die Preise obliegt dem Generalintendanten/der Generalintendantin….“
erfolgten per schriftlicher Abstimmung der Vorstandsmitglieder vom 16.4.2020 bis 28.4.2020.
Aktualisierung am 6.6.2022:
3. Jährliche Verleihung, Wert – Der Preis ist mit 5.000€ für den Kurt-Hübner-Preis und 5.000€ für den Nachwuchspreis dotiert und wird einmal jährlich verliehen.
Erfolgte per schriftlicher Abstimmung der Vorstandsmitglieder am 6.6.2022.